iPod Fake ?!?

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  • Touch-Zombie schrieb:

    Ich will ja wirklich kein Schwachsinn erzählen, aber bei Galileo hatten die das so gezeigt. Die wahren in Thailand und wollten Plagiate kaufen. Und das haben die auch gemacht. Dann als sie in Deutschland wahren gingen sie zum Zoll und der hat dann gesagt das man Plagiate zu einem betimmten Wert kaufen darf. Natürlich muss das dann auch versteuert werden!!
    JA den Bericht habe ich auch gesehen, die haben irgendwas von nem WErt von 475 EURO oder so gelabert..
    Mit freundlichen Grüßen,

    Dominik95

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  • spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,364318,00.html


    Normal ist es nicht erlaubt Plagiate nach Deutschland einzuführen da diese, wie schon erwähnt, das Copyright
    verletzen.
    Wenn dieses als solche nicht erkannt werden ist das natürlich ne andere Kiste...
    iPhone 3GS 16 GB Weiß
    iPod Nano 4g 8 GB

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  • Wie gesagt, weiß nicht ob es bei allen Sachen so ist, weiß nur von nem guten Freund von mir, der arbeitet beim Zoll (Flughafen), dass sie das meiste einsacken und vernichten, auch Kleidung und da ist der Wert ja nicht gerade hoch...
    Gruß

    Libertas

    ---> [img]http://pics.mediaplazza.com/t_24/64x64/lighthouse_skull.gif[/img] <---
    we are watching you
  • Hier noch was:


    Zitat von www.zoll.de
    Private Einfuhren



    Bitte beachten Sie: Nachgeahmte bzw. gefälschte Produkte dürfen grundsätzlich nicht in den Wirtschaftskreislauf gelangen. Dies trifft ausnahmslos für kommerzielle Sendungen zu. Bei privater Nutzung gibt es eine Ausnahmeregelung zu beachten.
    Im Reiseverkehr schreitet die Zollbehörde bei gefälschten Waren unter folgenden Voraussetzungen nicht ein:
    • Die Waren haben keinen kommerziellen Charakter,
    • die Waren werden im persönlichen Gepäck des Reisenden mitgeführt und
    • der Warenwert der Gesamtsendung (alle Waren) beträgt bei:
      • See- und Flugreisenden nicht mehr als 430 Euro (Einkaufspreis im Urlaubsland)
      • Personen, die auf einem anderen Verkehrsträger einreisen (z.B. Pkw oder Bahn) nicht mehr als 300 Euro (Einkaufspreis im Urlaubsland)
      • Personen unter 15 Jahren unabhängig vom gewählten Verkehrsträger nicht mehr als 175 Euro.
    Es dürfen sich allerdings im Hinblick auf Art und Menge der gefälschten Waren, der Person des Beteiligten oder aufgrund sonstiger Umstände keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Falsifikate für den gewerblichen Verkehr bestimmt sind. Ergeben sich Anhaltspunkte für einen kommerziellen Charakter, wird die Zollbehörde unabhängig von den Wertgrenzen tätig.
    In der Praxis treten immer wieder Probleme auf, ab welcher Menge oder welchem Wert die Waren einen kommerziellen Charakter besitzen. Dafür können aber keine eindeutigen Regeln aufgestellt werden. Vielmehr muss der Zollbeamte für jede einzelne Sendung eine neue Entscheidung treffen. Dies erfolgt aufgrund seiner konkreten Feststellungen in dem betreffenden Einzelfall.
    Übersteigt der Wert der Gesamtsendung die entsprechenden Wertgrenzen, wird jede Fälschung unabhängig davon, ob ein kommerzieller Charakter vorliegt, einbehalten.

    Im Postverkehr gibt es keine Ausnahmeregelung. Sollte die Sendung auch nur einen gefälschten Artikel beinhalten, wird die Zollbehörde tätig.
    Scheint also im nicht kommenziellen Bereich tatsächlich noch was möglich zu sein, das erstaunt mich.
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