Angepinnt Tipps zum iPhone Kauf/Garantie

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  • Tipps zum iPhone Kauf/Garantie

    Tipps zum iPhone Kauf/Garantie:

    Da ja anscheinend immer noch viel Verwirrung zu herrschen scheint was den Kauf von ausländischen iPhones angeht, hier ein paar Tipps.

    In Deutschland gibt es z.Z. keine Beschränkung, was den Verkauf von iPhone´s angeht. Außerdem vertreibt Apple selber in den Retail und online Stores das iPhone.
    Auch Geräte die nicht aus Deutschland stammen, unterliegen der einjährigen Garantie von Apple.

    In einigen Ländern Europas ist es gesetzlich untersagt Mobilfunkgeräte auf ein Netz oder einen Provider zu "locken" (sperren) somit dürfen in diesen Ländern nur freie, nicht gelockte Geräte verkauft werden.
    Dies sind u.a. Italien, Ungarn, Belgien
    Aus diesem Grund kann man aus diesen Ländern auch freie iPhones ohne Net-Lock kaufen.
    iPhones die von T-Mobile und Vodafone kommen haben in Deutschland einen Net-Lock (nicht zu verwechseln mit einem Simlock). Geräte von o2 haben jedoch keinen Netlock.

    Net-Lock = Die Geräte sind für ein spezielles Netz, z.B. T-Mobile gelockt.
    (iPhones sind zusätzlich auch noch für T-Mobile als Provider gesperrt, d.h. sogenannte Zwischenprovider wie Klarmobil, die auch das T-Mobile Netz nutzen, funktionieren ebenfalls nicht im iPhone)

    Sim-Lock = Das Gerät ist nur für die im Lieferumfang beigefügte Sim Karte freigegeben, auch andere Sim Karten des selben Providers funktionieren nicht. (Sperre auf die Sim Kartennummer)

    Ein Unlock der von T-Mobile und Vodafone stammenden iPhone´s ist in Deutschland eine „Grauzone“. Bei privaten Nutzern wird es nicht strafrechtlich verfolgt (keine Gewähr von unserer Seite!). Das Gewerbliche Freischalten von Geräten ist strafbar (User die gegen Entgelt einen Unlock anbieten, werden ohne Vorwarnung gesperrt!)


    iPhone Kauf via T-Mobile oder Vodafone:


    Wie weiter oben schon erwähnt:
    Ein Gewerblicher Unlock von iPhones ist in Deutschland während der Vertragslaufzeit verboten und kann strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
    Ein Unlock kann nach 2 Jahren vom Provider (T-Mobile) kostenlos entfernt werden. (t-mobile.de/sim-lock/0,20562,23858-_,00.html)

    Ein Jailbreak ist nicht illegal, verstößt aber gegen die EULA, den Softwarevertrag mit Apple und hat laut Apple den Verlust der Garantie zur Folge.
    Der Softwarevertrag von Apple gilt in Deutschland allerdings nicht.

    Gute Quellen zum iPhone Kauf:

    telefon-treff.de/
    Erst nach Anmeldung dort wird der Marktplatzbereich sichtbar.

    apple.de
    o2.de


    Sollte ich etwas vergessen haben, ergänze ich es natürlich gerne.
    Fragen? Verbesserungen? -> Bitte PN an TwoKindsOfLuck
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    Dieser Beitrag wurde bereits 9 mal editiert, zuletzt von goosch ()

  • Toller Artikel Danke schön.

    Leider fehlt der Hinweis nebe der garantie auf die gesetzliche Gewähleistung,
    die EU weit zwei Jahre beträgt und auch wenn oft anderweitig behauptet für Applegeräte gilt.

    Gruß Phedra
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    1&1 DSL-HomeNet 16.000 Entertainment
    Windows Home Server 2x 1TB
    3x FritzMedia 8040
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    iPhone 3G / HTC Kaiser
  • Phedra schrieb:

    Leider fehlt der Hinweis nebe der garantie auf die gesetzliche Gewähleistung,
    die EU weit zwei Jahre beträgt und auch wenn oft anderweitig behauptet für Applegeräte gilt.
    Hallo Phedra,

    nein, der Hinweis fehlt nicht. Da ausländische iPhones in Deutschland nicht verkauft werden
    dürfen, braucht Apple auch keine Gewährleistung dafür übernehmen.
    Importgeräte sind von Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen.

    Diese muss Apple nur für deutsche Geräte geben, das tun sie ja auch.

    1 Jahr Vollgarantie (freiwillig)
    +
    24 Monate Gewährleitung (gesetzlich)

    Gewährleistung = Nach 6 Monaten Beweislastumkehr.
    Nach den 6 Monaten muss der Kunde dem Hersteller nachweisen das der Schaden schon
    seit dem ersten Tag bestanden hat.
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  • Hallo,

    sorry, dass ich so ungenau geschrieben habe ich meinet natürlich nicht Apple sondern den Händler der das Gerät verkauft.
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  • Phedra schrieb:

    sorry, dass ich so ungenau geschrieben habe ich meinet natürlich nicht Apple sondern den Händler der das Gerät verkauft.
    Achso, ja ok das stimmt, da hast du vollkommen Recht.
    Das werde ich oben nochmal reinschreiben, danke dir für den Hinweis.
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  • Ich wollte ich besserwisserisch sein, habe aber leider schon mehrfach beim Einkauf in Deutschland mit den Verkäufern Meinungsverschiedenheiten was die Gewährleistung angeht.

    Sowohl beim Macbook als auch bei iPhones wurde mir gesagt wenn ich das Apple Care Paket nicht zusätzlich kaufe hätte ich keine Gewährleistung.
    Dies ist nach meiner Ansicht definitiv falsch. Allerdings eine Garantie ist etwas anderes als die gesetzliche Gewährleistung. Wie beschrieben nach 6 Monaten die Beweisumkehr.

    Nochmals tolle Zusammenfassung von Dir Danke.
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  • Phedra schrieb:

    Ich wollte ich besserwisserisch sein

    Nein nein, das habe ich auch nicht so aufgefasst. Du hast ja auch vollkommen Recht.

    Phedra schrieb:


    Sowohl beim Macbook als auch bei iPhones wurde mir gesagt wenn ich das Apple Care Paket nicht zusätzlich kaufe hätte ich keine Gewährleistung.
    Dies ist nach meiner Ansicht definitiv falsch.

    Richtig, da hast du ebenfalls vollkommen Recht, Apple kann dir unter keinen Umständen die gesetzliche Gewährleistung absprechen.
    Die ist vom Gestzgeber vorgeschrieben, da kommt auch Apple nicht drum herum. Vielleicht war das eine Aussage damit du
    die Garantieerweiterung kaufst, man versucht es ja mit allen Mitteln, auch mit Falschaussagen.

    Phedra schrieb:


    Nochmals tolle Zusammenfassung von Dir Danke.


    Gerne doch :)
    Wenn jemand Fragen oder Ergänzungen hat, ich bin ganz Ohr :)
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