Frage zu gebrauchten iPods

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  • Hi,

    > Also Freund bietet mir ein Ipod an

    fein.

    > und jetzt frage ich mich da er viele Apps hat und Musik ob
    > die dadrauf bleiben können oder nicht?

    Ja, alles was kostenlos war/ist, kannst du dauerhaft weiter benutzen.
    Alles nicht kostenlose nur solange bis du mal synchronisieren, wiederherstellen
    oder updaten musst/willst. Danach sind die Sachen weg, sie gehören ja auch
    nicht dir.

    > und es ist ok wenn man von youtube musik runterladet?

    Klar, warum nicht?

    > oder kann es zu folgen kommen?

    Kommt ganz darauf an, was du damit machst. Wenn du es dir Zuhause anhörst/
    ansiehst, dann nicht. Wenn du es veränderst, manipulierst, selber hostest oder
    puplizierst, dann wohlmöglich.

    Grüße, Stephan
  • Hey,

    ich habe mich vor einiger Zeit intensiver mit dem Thema "ist es legal, von YouTube Musikspuren runterzuladen" beschäftigt und muss euch leider enttäuschen: War das 2010 noch eine Grauzone (soll heißen, es war zwischen legal und illegal), wird ab 2011 - angeblich - strenger kontrolliert. Hier findet man einen ganz brauchbaren Artikel darüber: Klick
    Und, um es kürzer zu fassen: Wenn die Rechte des gezeigten Materials bei dem Uploader liegt, darf man das Material mit seiner Erlaubnis herunterladen, etwa bei selbstkomponierten und -gesungenen Stücken. Ist dem nicht so, dann darf man es nicht. Einen Film darfst du im Kino z.B. auch nicht mitfilmen, denn:


    § 2 Satz 1
    Zu den geschützten Werken...gehören insbesondere: Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden.

    § 53 Satz 7
    Die Aufnahme öffentlicher Vorträge, Aufführungen oder Vorführungen eines Werkes aus Bild- und Tonträger...stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig.

    § 106 Satz 1
    Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    Quelle


    Ich kann mir vorstellen, dass es bei Datenklau im großen Stil nicht anders ausschauen wird, deshalb: Lasst den Quatsch, kauft eure Musik legal (so dass die Künstler davon auch was zu sehen bekommen!) und erfreut euch daran. Musik ist heutzutage wie ein Burger, man weiß, dass man ihn schnell bekommt und billig und das macht nicht nur letztendlich die Musikindustrie kaputt, sondern auch den Wert, den Musik heutzutage hat. Schade!

    Das nur mal dazu,
    LG
  • In dem Blogpost wurde ja nur abgewogen und die verschiedenen Standpunkte erläutert. Einen juristischen Bericht habe ich leider auf die Schnelle nicht gefunden, müsste ich mal googeln.

    Wie gesagt, in dem Blogpost steht eindeutig:

    Nach deutschem Recht ist es nicht erlaubt, Kopien von “offensichtlich rechtwidrigem” Material zu machen, allerdings ist auch das Wort “offensichtlich” umstritten. Beim neuesten Hollywood-Blockbuster ist es natürlich eindeutig — eindeutiger etwa als beim Video eines Teenies, der vor der Kamera seinen Lieblings-Pophit trällert.
    Blockbuster versus nachgesungenen Hit => rechtlich geschütztes Material versus im Prinzip rechtlich geschütztes Material, welches von dem Urheber des Videos neu vertont wird => verboten versus Grauzone
    Soll heißen: Einen Film darfst du auch bei YouTube oder kino.to oder wie die ganzen Portale heißen mögen NICHT runterladen. Einen Videoclip mit Originalmusik darfst du NICHT herunterladen. Was du herunterladen darfst - innerhalb der Grauzone -, sind besagte Neuvertonungen von Hits.

    kickerboxer schrieb:

    und also darf man die sachen was auf dem Ipod ist da lassen?

    Wie meinst du das? Meinst du die YouTube-App, womit du Videos anschauen kannst (das ist natürlich legal, nicht, dass wir aneinander vorbeireden ;)) oder die bereits heruntergeladenen Spuren?
    Was Letzteres betrifft - naja, runtergeladen ist runtergeladen. Hätte, hätte, Fahrradkette. Viel 'dran ändern lässt sich ja daran nicht mehr.

    LG
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