Motorola hat gegen Apple ein Unterlassungsurteil gegen dessen iCloud-Dienst und die zugehörigen Geräte erwirkt. Apple hat bereits die 3G-Modelle des iPads und einige iPhones aus seinem Onlineshop entfernt - aufgrund eines früheren Urteils.
Vor dem Landgericht Mannheim hat Richter Andreas Voss ein von Motorola angestrebtes Unterlassungsurteil gegen Apple gefällt. Die deutsche Abteilung von Motorola Mobility hatte gegen die in Irland beheimatete Apple-Abteilung Sales International wegen einer Patentverletzung geklagt. Bei dem Unterlassungsurteil handelt es sich nicht um eine einstweilige Verfügung. Die Klage wurde bereits im April 2011 eingereicht. Apple wird gegen das Urteil Einspruch erheben, bestätigte ein Konzernsprecher Golem.de. Es gilt nur für Deutschland.
Das fragliche Patent Verfahren beschreibt die Synchronisierung von Geräten mit einer Cloud-Infrastruktur. Genauer handelt es sich um das Patent EP0847654, das am 20. Februar 2002 in Europa erteilt wurde. Golem.de erfuhr von Apple, dass die Technik im Push-Verfahren von MobileMe verwendet wird.
iPhones und iPads im deutschen Onlineshop entfernt
Apple hat bereits einige Geräte aus seinem deutschen Onlineshop entfernt, darunter das iPhone 3G, das iPhone 3GS und das iPhone 4 und alle iPads mit 3G-Technik. Apple hat damit auf ein Urteil vor dem gleichen Gericht reagiert, das im Dezember 2011 gefällt wurde. Nach dem damaligen Urteilsspruch nutzt Apple ohne Genehmigung in seinen Produkten das Motorola-Patent EP (European Patent) 1010336 (B1), das im Rahmen von GPRS-Funktionen verwendet wird.
FRAND-Patent?
In dem Verfahren im Dezember 2011 verzichtete Apple auf Anfrage des Richters auf einen Einspruch, nach dem es sich bei dem Patent um FRAND handeln könnte. Apples Anwalt sagte dem Richter, ihm sei nicht bekannt, dass das strittige Patent unter FRAND falle. Nach FRAND (Fair, Reasonable and Non-Discriminatory) hätte Motorola das Patent zu fairen sowie diskriminierungsfreien Konditionen anbieten müssen, unter anderem, da es den Interessen der Allgemeinheit dient.
Sollte Motorola die Unterlassung tatsächlich erwirken wollen, muss es bei Gericht eine Kaution von 100 Millionen Euro hinterlegen, solange Apple in Berufung gehen kann. Sollte eine höhere Instanz das jetzige Urteil verwerfen, müsste Motorola eine entsprechende Strafe zahlen. Apple hatte eine Kaution von 2 Milliarden Dollar verlangt.
Update vom 2. Februar 2012 12:15 Uhr
Inzwischen hat Apple Golem.de bestätigt, dass es gegen das heutige Urteil in Berufung gehen wird.
Quelle: Golem.de