Da hier schon öfters Verwirrungen auftraten und ich aufgefordert wurde, einen eigenen Thread zu öffnen:
Regelmäßig sieht man in Widerrufs- oder Rückgabebelehrungen Klauseln wie "Rückgabe nur in Originalverpackung samt Innenverpackung". Die Rechtsprechung (OLG Frankfurt, Urteil vom 10.11.2005, Az: 1 U 127/05) hat eine derartige Einschränkung jedoch als unzulässig angesehen. Die Ausübung des Widerrufs- oder Rückgaberechtes darf bis auf die gesetzlich geregelten Fälle des § 312 d Abs. 4 nicht eingeschränkt werden. Zu den im BGB in § 312 d Abs. 4 geregelten Fällen gehört bspw., dass ein Widerrufs- oder Rückgaberecht nicht besteht bei Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, wenn der Datenträger
vom Verbraucher entsiegelt wurde sowie bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden. Mehr Infos: Wettbewerbsrecht bei Onlineshops
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von timmers500 ()