darf ich lieder in youtube laden

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  • darf ich lieder in youtube laden

    hi alle, hab mal ne frage, darf ich ein lied in youtube hochladen, wenn ich es selbt verändere, sprich ich hab ein lied wie sexy bitch, mach einen anderen beat rein etc... darf ich es dann hochladen oder ist das gegen das uhrheber recht??

    thx
    <--------------------- das ist ein ipod touch 2g^^



    Ipod Touch 2GGGGGGG^^ 16GB

    Vista
    Ruless war gestern, heute ist 7 Ultimate 64bit


    Itunes Sucks WMP ROCKS :!: :!: :!:

    Ich Finde Keinen Gescheiten Namen =IFKGN
  • ich würde spontan sagen ja.
    Es wäre nicht das erste Lied was wegen Urheberrechtsverletzung gelöscht wird. Das betrifft aber so viel ich mitbekommen habe meist den Original Song + Video. z.B. Wenn ein neuer Videoclip eines Liedes in erscheint wird es oft direkt vom Publisher ( nennt man das so bei musik?) auf Youtube reingestellt. Der ist dann mit den Namen vom Studio angemeldet oder der Künstler selber. Auf Youtube erreicht man ja super viele Menschen. Kommt aber einer auf die Idee das Video zu laden und unter anderem Account wieder reinzustellen beschweren sie sich scheinbar bei Youtube und das Video wird wegen Urheberrechtsverletzung gelöscht.

    Ich würde an deiner Stelle einfach mal rumschauen ob es schon Remixes des Liedes auf Youtube gibt. Wenn ja versuch dein Glück.
    Alles Gute.
  • 慶ちゃん schrieb:

    Es wäre nicht das erste Lied was wegen Urheberrechtsverletzung gelöscht wird. Das betrifft aber so viel ich mitbekommen habe meist den Original Song + Video. z.B.

    Falsch.

    Ein Freund von mir, KrimhKerim aus Österreich, spielt alle Instrumente eines Songs selbst nach, ohne dabei ein 100%iges Cover zu erstellen ... und seine Songs werden reihenweise von YouTube gelöscht.

    Das Kriterium "Eine Urheberrechtsverletzung bei YouTube ist nur dann gegeben, wenn Du das Originalvideo lädst" stimmt demnach nicht.
  • Chrisspy schrieb:

    Falsch.

    Ein Freund von mir, KrimhKerim aus Österreich, spielt alle Instrumente eines Songs selbst nach, ohne dabei ein 100%iges Cover zu erstellen ... und seine Songs werden reihenweise von YouTube gelöscht.
    Ich wollte grad sagen, da muss Chriss doch was zu sagen :)

    Ich bin da kein Experte, aber auch das "Covern" von Titeln ist meines Wissens nicht so eben mal erlaubt.
    Schon gar nicht das "nehmen" von Songs, dann mit neuen Beats zu unterlegen und wieder hochzuladen.
    Das fällt dann, meines Wissens nach, unter Urheber und Copyright. Aber wie gesagt, ich bin da nicht der Experte,
    nur würde ich sowas sein lassen, damit kann man sich nur ärger einhandeln.
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  • ingope schrieb:

    Ich bin da kein Experte, aber auch das "Covern" von Titeln ist meines Wissens nicht so eben mal erlaubt.

    Als es bei mir in der Band damals darum ging "Cats in the Cradle" zu Covern, hab ich mich mit der Thematik etwas auseinander gesetzt, da wir den Song auch veröffentlicht haben. Der Song stammt eigentlich von Harry Chapin, Euch wird er aber eher von Ugly Kid Joe bekannt sein. Was ich Dir wohl sagen kann:

    Machst Du ein exaktes Cover eines Songs, ist es die Sache der Plattenfirma des Urhebers Dir die Rechte davon zuzusprechen, oder eben nicht. Veränderst Du den Song, kann nur der Urheber etwas dagegen haben - allerdings musst Du Dich mit der GEMA auseinander setzen und Deinen Beitrag fleißig zahlen, denn der Urheber hat ein Recht auf eine Entschädigung.

    Willst Du ein verändertes Cover bei YouTube veröffentlichen, solltest Du das anmelden, damit Dir keiner an den Karren pissen kann.