Frage bezüglich iPod einkassiert

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  • Frage bezüglich iPod einkassiert

    Hallo,
    ich habe eine wichtigr Frage.
    Mein iPod wurde vom Lehrer einkassiert, und er meinte das ich den vor nächstes Weihnachten nicht wiederkrieg. Nun meine Frage: Darf er den über haupt knapp 11 Monate behalten? Es wurde noch nie bei mir ein Handy oder iPod einkassiert.
    Eine Frage hab ich aber noch: Wenn da ein Kratzer oder so mehr drin ist, müsste der mir dann Schadensersatz zahlen?
    Ich hoffe, das ihr mir schnell helfen könnt.
    MfG
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  • Also meines Wissen nach darf ein Lehrer nicht einfach so ein Gerät für immer oder auch für so einen Zeitraum einziehen.
    Wenn er es dir nicht wiedergibt muss dein Eigentum immer noch deinen Erziehungsberechtigten (Eltern) ausgehändigt werden.

    Ich weiß nicht ob mein Kenntnisstand noch der aktuellen Rechtslage entspricht aber ich würde mal beim Schulamt deines
    Bundeslandes nachfragen.
    (Einfach bei Google "Schulamt Schleswig-Holstein" oder woher du auch kommst, eingeben)
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  • no.body.line schrieb:

    Hallo,
    ich habe eine wichtigr Frage.
    Mein iPod wurde vom Lehrer einkassiert, und er meinte das ich den vor nächstes Weihnachten nicht wiederkrieg. Nun meine Frage: Darf er den über haupt knapp 11 Monate behalten? Es wurde noch nie bei mir ein Handy oder iPod einkassiert.
    Eine Frage hab ich aber noch: Wenn da ein Kratzer oder so mehr drin ist, müsste der mir dann Schadensersatz zahlen?
    Ich hoffe, das ihr mir schnell helfen könnt.
    MfG

    Grundsätzlich wird er den nicht "ohne Grund" abgenommen haben....
    Du wirst z.b. im Unterricht Musik gehört haben etc...
    Trotzdem ist es sicher rechtlich nicht hinnehmbar, das der ipod über einen sooo langen Zeitraum entzogen wird.
    Das weiß der Lehrer auch....
    Ich würde Dir raten...spreche mit Deinem Eltern über den Vorfall.
    Diese sollen mit dem Lehrer Kontakt aufnehmen und das persönliche Gepräch suchen.
    Das ist mit dieser Aktion auch sicher unausgesprochen beabsichtigt.
    Bitte Beachten:
    Ich biete keinen Support per PN an. Dafür ist das Forum da.
  • Ich hab im UNterricht gespielt... :whistling:
    Normal ist bei uns, das man den am nächsten Tag, am Ende der Schule wiedekriegt. Das wäre in diesem Fall Montag. Das hatte ich ihm auch gesagt, und er meinte das ihm das völlig egal wäre.

    Aber danke, für deine Hilfe. Echt ein sau geiles Forum ;)
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  • Lehrer dürfen rechtlich gesehen keinerlei Eigentum an sich nehmen.

    Wenn man im Unterricht Musik hört, darf man vom Unterricht verwiesen werden, aber es grenzt an Diebstahl/Unterschlagung, wenn dein Lehrer dir dein Eigentum vorenthält.

    So etwas hat mein Lehrer auch mal mit mir versucht. Nach etwas mehr als zwei Wochen bekam ich mein Handy mit einem Entschuldigungsschreiben zurück, weil ich mich ans Schulamt gewendet habe (Meine Eltern wussten davon und haben mich unterstützt ;))

    Geh am besten erst zu deinen Eltern, dann zum Lehrer, dann der Schulleiter und dann das Schulamt. Man muss sich nämlich auch an eine Meldungskette (oder irgendwie so wird das genannt) halten um überhaupt damit vorran zu kommen.
    "...und der Tod warf die Sense weg und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg..."

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  • in ähnliches Thema hatten wir mal:

    Lehrer durchsucht mein iPod ?!

    Vielleicht findest Du da auch noch den einen oder anderen "rechtlichen" Hinweis oder zumindest Denkanstöße, wie Du mit der Situation umzugehen hast. In jedem Fall muss der Lehrer aber Deinen Eltern den iPod aushändigen wenn sie ihn persönlich von ihm verlangen. Dazu muss aber wohl oder übel mindestens ein Elternteil zur Schule kommen ...
  • Lil-Princess schrieb:

    Lehrer dürfen rechtlich gesehen keinerlei Eigentum an sich nehmen.


    Das ist nicht ganz richtig.
    Wenn der Gegenstand den Unterricht bzw. den Ablauf stört darf er es schon "einziehen"
    Nur wegen der Länge des Einzugs und der Herausgabe bin ich mir nicht sicher.

    Am besten, wie schon gesagt, der Schule und dem Schulamt melden.
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  • Danke für den Tipp. Dadurch habe ich ein ähnliches Thema gefunden, wo die meinen, das der Lehrer den iPod / Handy maximal bis zum Ende der Schule hehalten darf. Nun meine Frage, ist das immer noch so? Ich habe nix gefunden wo steht, das es nicht so ist. Trotzdem wäre es mir lieber, wenn ihr mir das bestätigen könnt.
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  • Der Lehrer darf das Ding kassieren, aber am Ende des Schultages (oder des Unterrichts bei diesem Lehrer) muß das Gerät wieder rausgerückt werden. Ich denke mal, daß ein kleiner Hinweis auf diesen Sachverhalt den iPod sehr schnell wieder zutage fördern wird. Wenn nicht, die Eltern informieren (auch wenn's unangenehm wenden kann ;) ). Und wenn die Eltern mit dem Lehrer der gleichen Meinung sind, sieht es schlecht für Dich und Deinen iPod aus... Vor allem für den iPod, weil dessen Batterie im Eimer ist, wenn er ein Jahr rumliegt.

    Jaja, zu meiner Zeit gab es nur den Kassettenwalkman, damit konnte man nicht zocken :D

    Grüße

    Cédric
    Alle Informationen sind (versteckt in einer immensen Menge von Quark) jederzeit verfügbar..
    MKW: Tattoo☆Gay - ⁂ 9999 VR
  • Cedric schrieb:


    Der Lehrer darf das Ding kassieren, aber am Ende des Schultages (oder des Unterrichts bei diesem Lehrer) muß das Gerät wieder rausgerückt werden. Ich denke mal, daß ein kleiner Hinweis auf diesen Sachverhalt den iPod sehr schnell wieder zutage fördern wird. Wenn nicht, die Eltern informieren (auch wenn's unangenehm wenden kann ). Und wenn die Eltern mit dem Lehrer der gleichen Meinung sind, sieht es schlecht für Dich und Deinen iPod aus... Vor allem für den iPod, weil dessen Batterie im Eimer ist, wenn er ein Jahr rumliegt.

    Jaja, zu meiner Zeit gab es nur den Kassettenwalkman, damit konnte man nicht zocken

    Grüße

    Cédric
    Danke, also kann ich am Montag zu dem gehen und sagen, das er mir den iPod wiedergeben muss? Sorry, das ich so viel FRage, ich will mir halt sicher sein...
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  • Machs doch so:

    Heute ist doch Freitag, da sin Lehrer auch meist bis 13 Uhr da.

    Ruf doch einfach mal an und frag generell mal nach wie das gehandhabt wird. Würde schon mal ne offizielle Meinung zeigen.

    Hier mal ein Link zu Schulrecht:

    sv-auhof.com/schulrecht/die-wi…rer-dein-handy-wegnehmen/
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  • no.body.line schrieb:

    Danke, also kann ich am Montag zu dem gehen und sagen, das er mir den iPod wiedergeben muss?


    Ich würde es nett und freundlichen machen, ja.
    Wie Cedric es auch sagt, so kenne ich die Sache auch (bis auf die Länge eben)

    Sag ihm es nett und freundlich. Blockt er ab, gehst du eben zum Schulleiter und Schulamt, das kann man dann, wenn er es
    ablehnt, ja auch kurz und immer noch nett und freundlich erwähnen.
    Unfreundlichkeit bringt dir in dem Fall nicht viel, also immer schon die Ruhe bewahren :)
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  • Also erstmal spielt es eine wichtige Rolle ob du den iPod freiwillig übergeben hast, weil der Lehrer ihn haben wollte, damit du den Unterricht nicht mehr störst, oder ob er ihn dir gegen deinen Willen entrissen hat.
    Wenn du ihn freiwillig ausgehändigt hast -> Er ist im "Recht". Es rechtfertig zwar das einziehen des iPods, jedoch nicht für eine solch lange Zeit.

    Wenn er ihn dir gegen deinen Willen entrissen hat, grenzt das an Diebstahl.
    Dann bist du auf jeden Fall im Recht, auch wenn du damit den Unterricht gestört hast.
    In diesem Fall würde ich sicherlich meinen Eltern davon erzählen, danach den Lehrer darauf ansprechen, sollte das nichts bringen den Schulleiter informieren und wenn auch diese Tatenlos zusieht kannst du eine Strafanzeige stellen. (Was hoffentlich unnötig ist, wegen solch einer Lapalie)

    Außerdem solltest du vielleicht mal die Hausordnung deiner Schule studieren (sollte im Sekretariat für jeden zugänglich sein).
    Steht da drin, das elektronische Geräte für einen Zeitraum von x Tagen/Wochen/Monaten von einem Lehrer entzogen werden darf, sofern damit der Unterricht gestört wird, hat der Lehrer wiederrum recht.
    Dennoch dürften deine Eltern an das Gerät herankommen, du darfst es lediglich nicht mehr in der Schule zeigen.

    Alles hypothetische Fälle.
    Der einzige Weg ist hierbei deine Eltern einzuschalten und dir das Gerät wieder zu holen und am besten nie wieder im Unterricht rauszuholen.

    greez Web
    www.keepaway.org


    [img]http://keepaway.org/wp-content/themes/deep-blue/img/music/musik1.jpg[/img]
  • Schulordnung § 4 Abs 4:

    '(4) Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Schulbetrieb stören, dürfen vom Schüler nicht mitgebracht werden. Derartige Gegenstände sind dem Lehrer auf Verlangen zu übergeben. Abgenommene Gegenstände sind nach Beendigung des Unterrichtes bzw. der Schulveranstaltung oder der schulbezogenen Veranstaltung dem Schüler zurückzugeben, sofern es sich nicht um sicherheitsgefährdende Gegenstände handelt. Sicherheitsgefährdende Gegenstände dürfen nur dem Erziehungsberechtigten - sofern der Schüler eigenberechtigt ist, diesem - ausgefolgt werden, wenn deren Besitz nicht sonstigen Rechtsvorschriften widerspricht.'

    Nur ist das von Schule zu Schule unterschiedlich. Meistens kann man aber heutzutage die Schulordnung doch auch schon online einsehen oder?

    Hier noch Baden Württembergisches Recht:

    Wegnahme von Gegenständen der Schüler
    Grundsatz:

    Gegenstände, die von Schülern mit in die Schule gebracht werden, sind i.d.R. deren Eigentum. Um Eigentum einzuziehen, bedarf es einer gesetzlichen Regelung, die für den schulischen Bereich nicht vorliegt. Demnach kann Eigentum des Schülers nicht auf Dauer eingezogen werden.

    Praktische Folgen:

    Vom Schüler mit in den Unterricht gebrachte Gegenstände, die zu einer Störung des Unterrichts führen, können für die Dauer des Unterrichts abgenommen werden. Sie müssen dem Schüler jedoch nach der Unterrichtsstunde, bzw. spätestens zum Ende des Unterrichtstages wieder ausgehändigt werden. Im Wiederholungsfalle sind die Eltern zu benachrichtigen, bzw. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen entspr. §90 SchG zu ergreifen.

    Gegenstände, die für den Schüler selbst oder die Mitschüler gefährlich ( Messer, ... ) oder jugendgefährdend ( Sexzeitschriften, ...) sind, sind durch die Lehrkräfte einzuziehen, müssen jedoch den Erziehungsberechtigten ausgehändigt werden.

    Handelt es sich um Gegenstände, die strafrechtlich relevant (Diebesgut, Waffen, ... ) sind, so sind die Gegenstände einzuziehen und der Polizei zu übergeben.
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  • Gibt's heutzutage keine Vertrauenslehrer mehr? Der wäre mein erster Anlaufpunkt nachdem der einkassierende Lehrer uneinsichtig bleibt. Danach der Rektor.

    Vor allem wär ich in Deiner Situation jetzt schon lange nicht mehr am Rechner, sondern in meiner Schule. Wir können hier so viel hin und her schreiben wie wir wollen - DU musst zur Schule gehen und das klären. Und dass er Dir den iPod nicht für ein Jahr entziehen darf müsste selbst Dir ohne Rückfrage sofort klar sein, oder? Das grenzt ja schon fast an Diebstahl.

    Also, Hinter hoch und ab zur Schule ... dann könntest Du den iPod auch heute schon wieder bekommen statt bis Montag warten zu müssen ...
  • Danke für eure Antworten. Ich hab jetzt in der Schule angerufen, und die meinten da sich denn auf jeden Fall am Montag wiederkriegen muss. Der Thread kann jetzt geschlossen werden.

    Nochmals vielen Danke für eure Antworten ;)

    Also, wenn euch das passiert, einfach in der Schule anrufen und Fragen wie lange der behalten weden darf.
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  • also. der lehrer muss den ipod rausgeben, wenn deine Eltern ihn persönlich bei ihm abholen!!! Ansonsten ist es DIebstahl. Da deine Eltern deine Erziehungsberechtigten sind, muss der Lehrer den ipod denen aushändigen. Er ist schließlich kein Erziehungsberechtigter! Er hat zwar mehr Rechte als z.b. der Bäcker nebenan um über dich zu bestimmen, aber wenn deine eltern kommen und den ipod abholen (persönlich!!) ist er dazu verpflichtet ihn rauszugeben! Anonsten kann man ihn Anzeigen wegen Diebstahl!
    Mit freundlichen Grüßen,
    dodolino14



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  • @dodolino14: Wieso sollte ein Lehrer mehr Rechte haben als ein Bäcker?
    Der Lehrer kann dich aus der Schule schmeißen, der Bäcker kann dich ausm Bäckerladen schmeißen.
    Keiner darf dich bestehlen, tätlich angreifen oder sonst was.

    In diesem (vermeintlichen) Rechtsstaat hat (fast) jeder Bürger die selben Rechte! (Solange man kein Spitzenmanager is und Steuerhinterziehung als Hobby betreibt *mitdenAugenroll*)

    greez Web
    www.keepaway.org


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