IPod Touch 4G verkaufsfertig machen ?

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  • Nur mal kurz: Die Rechtslage zum Thema "Jailbreak" wurde mal in einem Juristenforum lang und breit diskutiert , leider finde ich den Link dazu nicht mehr (war auch schon kurz nach dem Erscheinen des 1. JB) - und die Jungs dort sollten es ja wissen !
    Ich wills mal kurz zusammenfassen:
    Der JB an sich ist nicht illegal , ebensowenig das Programmieren eines solchen. Ich verliere aber nach den Apple-Nutzungsbedingungen ab dem Zeitpunkt des JB die Garantie - wie bei jedem Gerät , an dem ich selbstständig Änderungen vornehme. Das sich der JB rückgängig machen lässt und dann nicht mehr nachweisbar ist - das ist zwar schön , aber REIN RECHTLICH GESEHEN mache ich mich der Täuschung schuldig , wenn ich den JB wieder entferne und dann das Gerät auf Garantie zu Apple schicke ohne auf den vorher erfolgten JB hinzuweisen.
    Trotzdem ist der reine JB nicht illegal , da ich mir allein durch den JB keinen geldwerten Vorteil erschaffe - anders als beim Unlock der einzig zu diesem Zweck dient , die mit dem günstigeren Einkauf des Gerätes verbundenen Einschränkungen (Netzbindung) zu meinem Vorteil zu umgehen !
    Auch gegen einen Verkauf von Geräten mit JB ist wohl rein rechtlich nichts einzuwenden , solange ich den Käufer über diese Veränderungen in Kenntnis setze und ihn auf die möglichen Folgen (Garantieverlust , Funktionen anders als in der Betriebsanleitung beschrieben etc.) hinweise !
    Wenn ich den JB dazu nutze , um kostenpflichtige Apps kostenlos zu installieren - dann ist das illegal , aber eben nur diese Handlung (Raubkopie) und nicht der JB !
    Die reine Möglichkeit , den JB für illegale Sachen zu nutzen macht den JB selbst nicht illegal.

    Bei einem Verkauf ist es wohl demnach nur wichtig , den Käufer über den JB in Kenntnis zu setzen !
    Die Signatur macht gerade Pause !

    Fragen gehören hier in das Forum und nicht in mein Postfach ...