Ipod Touch Hilfe

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  • Ipod Touch Hilfe

    HI Leute,

    ich hatte vorher noch nie ein iPod darum Frage ich. Ich habe mir über Ebay ein iPod Touch gekauft. Laut des verkaufers soll es ein iPod Touch 3. Generation Schwarz (8 GB). Ich habe den mal die Hardwareseriennummer:
    1D021WMF75J bei selfsolve.apple.com/GetWarranty.do eingegeben aber laut der Seite soll es ein iPod Touch 2. Generation sein. Wurde ich jetzt reingelegt?

    Hier die Infos von den Verkaufer von Ebey

    Detaillierte Informationen zum Artikel
    ProduktidentifikatorMarkeAppleModelliPod touch 3. Generation Schwarz (8 GB)MPN MC086FD/A, MC086LL/A, MC086ZP/AEAN0885909312962
    HaupteigenschaftenSpeicherkapazität8 GBAudioformatAAC, AAC-LC, AIFF, Apple Lossless, Audible, MP3, MP3 VBR, Protected AAC, WAVVideoformatH.264, M4V, MP4, MPEG-4, MovBatterielebensdauerBis zu30 Stunden
    Audio / Video FunktionenMP3 Bit-Rate8 - 320 KbpsMaximale Monitorauflösung480 x 320Bildschirmgröße8.89 cm
    AbmessungenBreite6.1 cmTiefe0.84 cmHöhe10.92 cmGewicht114.82 gr
    KonnektivitätSchnittstelleBluetooth, USB, USB 2.0, WLAN
    SonstigesAndere EigenschaftenEqualizer Controls, Upgradable FirmwareFarbeSchwarzStromquelleAufladbar über USB-Kabel, Interner AkkuAnzahl der Lieder1750Frequenzgang20000 - 20 Hz
  • > Wurde ich jetzt reingelegt?

    > Kurz: Ja !

    Nein, diesen Vorsatz kann man weder unterstellen noch nachweisen. Es gibt mehr als reichlich Leute
    die einen 2G haben, aber glauben, es wäre ein 3G. Das kann man schon hier im Forum dutzendfach
    finden. Ob der Verkäufer also absichtlich log oder es selbst einfach nur nicht besser wusste, wird nicht
    mehr zu ermitteln sein.
  • Doch, ganz genau das heisst es. "Hereinlegen" geht nur mit Vorsatz und Absicht, sonst ist
    es eben kein "hereinlegen".

    Und Unwissenheit ist nicht strafbar. Der Spruch stammt aus einer Zeit wo man Gesetze
    noch an die Stadtmauer gepinnt hat. Das hat weder heute noch in diesem Fall irgendeine
    Relevanz. Strafbar ist nur Vorsatz, Fahrlässigkeit und Anstiftung, sonst nix. Rein rechtlich
    ist da nichts zu machen, der Käufer hätte die Nummern schliesslich auch vor dem Kauf
    prüfen können, während der Verkäufer nicht mal hätte schreiben müssen was es ist.
  • Ich glaube, der Sachverhalt ist etwas diffiziler, da es tatsächlich einen offiziellen Touch 3G gibt. Insofern hätte der Verkäufer den Touch ja auch als 4G anbieten können, mit dem Hinweis, dass er glaubte, dass es dieses Modell sei. Dass auch viele User den Touch 2g mit 8GB für einen Touch 3G halten ist m. E. irrelevant. Als der Verkäufer den Touch erstanden hat, wurde der ihm auch sicherlich nicht als 3G verkauft.

    Wie dem auch sei, rechtlich etwas durchsetzen zu wollen dürfte schwierig sein. Ich würde den Verkäufer kontaktieren und ihn auf die Umstände hinweisen und evtl. auf eine Zahlungsminderung drängen bzw. falls mit PayPal bezahlt wurde, die Zahlung erst einmal nicht freigeben oder mit einer Anzeige 'drohen'.

    Zum Thema 'Unwissenheit schützt vor Strafe nicht' siehe hier.

    Gruß ergo-hh

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