Store Anmeldung durch Minderjährige

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    • Store Anmeldung durch Minderjährige

      HAllo Forum !
      Folgendes Problem :
      Meine Tochter hat beim I-tunes store 2Titel erworben.
      Vorher in der Anmeldung "Bezahlung über Girokonto" gewählt.

      T-Tunes wollte 1.98 abbuchen , allerdings war das Konto (von meiner Tochter) nicht gedeckt.
      Für eine Rückbuchung verlangt I-Tunes 15,- .
      Diese passierte 2X, sodaß aufeinmal eine Rechnungsbetrag von 31,98- anstanden.

      Meine Tochter hat mir erst davon erzählt, als die 31,98 anstanden.
      Ich habe sofort die 1,98 überwiesen. Allerdings nicht die 30,-.

      Jetzt haben wir Post bekommen und es wurde mit einem Inkasso Unternehmen gedroht.

      Ich sehe es eigentlich nicht ein, die 30 Euro Rückbuchungsgebühr zu bezahlen, da meine Tochter noch Minderjährig ist.
      HAbe ich eine Chance dagegen Einspruch einzulegen ?

      Im Voraus DAnke .

      Gruß
      Andreas
    • trialelmi schrieb:

      minderjährig ist unter 18! und erstmal ist es doch irrelevant wer den erstellt hat. ich würede als eltern dagegeb angehen und 15€ fallen denk ich mal nicht mehr unter den taschengeldparagrafen wobei das ja endlos hochgehen kann und dann wirds schon kritisch.


      Ist man ab 16 nicht beschränkt Geschäftsfähig?
      Oder sogar ab 14?
      Ab 14 ist man schließlich eingeschränkt Strafbar.

      @TouchFas:
      Ich glaube iTunes merkt das und sagt, dass du dir das nicht leisten kannst.

      greez Web
      www.keepaway.org


      [img]http://keepaway.org/wp-content/themes/deep-blue/img/music/musik1.jpg[/img]
    • es ist aber auch ein unterschied ob ein kind losgeht und im laden was kauft, oder ob es im internet etwas bestellt und dort einen account erstellt mit kontodaten.

      bei minderjährigen würde ich es eigentlich der aufsichtspflicht der eltern zuschreiben, dass sie drauf aufpassen dass ihre tochter keinen mist mit den kontodaten macht
    • eltern können verträge nicht einfach für "null und nichtig" erklären lassen, auch nicht mit dem tollen taschengeldparagraph, im gegenteil sogar, auf den kann sich apple berufen, und die 30 € sind auf jeden fall im rahmen des normalen taschengeldes.
      es ist genauso sehr grob fahrlässig von den eltern, wenn sie ihrer tochter ein girokonto eröffnen und dann nicht aufpassen was die mit den kontodaten macht.

      man kann nicht einfach behaupten sie ist noch minderjährig und deshalb nicht geschäftsfähig, verbreite doch nicht so ein halbwissen, was du mal irgendwo im wirtschaftsunterricht aufgeschnappt hast.

      das einzige was man machen kann ist mit den leuten zu reden, auf kulanz zu hoffen, wenn die das nicht wollen kann man mit dem anwalt drohen, aber viel bringen wird das am ende wegen den 30 € sicher nicht. viel schlauer wäre es hier einfach zu zahlen, und es als lehrgeld abzuschreiben, selber schuld sozusagen, wenn man nicht drauf aufpasst was die tochter im internet treibt. ist auch nicht bös gemeint, aber so ist es nunmal, und die verbraucherzentrale gibt auch nicht einfach so für lau beratung.

      für die 30 € um die es geht, ist der aufwand viel zu groß den man betreiben müsste, das lohnt sich nicht und ist nicht aussichtsreich genug.
    • Hallo Zusammen,
      ersteinmal vielen Dank für die Erklärungen und Tipps !

      Ich denke, daß das Thema nicht so einfach ist.
      Sicherlich kann ich, um allen Ärger aus dem Wege zu gehen, die 30,- einfach zahlen.

      Mir geht es aber um das "Prinzip".

      Meiner Meinung nach dürfte es Minderjährigen nicht so einfach gemacht werden, einen Kauf über das
      Internet zu tätigen.
      Auch mit der Aufsichtspflicht ist es so ein Thema.
      Ich kann ja nicht rund um die Uhr hinter ihr stehen.....

      Im übrigen hatte sie ja auch vor das Geld zu bezahlen.
      Aufgrund aus Mangel von Erfahrung hatte sie aber 2 Tage nach dem Kauf ihr ganzes Geld (klingt mehr als es war..) vom Konto abgehoben.
      Sie wusste halt nicht, daß I-Tunes noch nicht abgebucht hatte.

      Sie wurde erst per Mail von I-Tunes darüber informiert, daß ihre Konto nicht gedeckt war und nun die besagten Rückbuchungskosten
      fällig werden.
      Nach der 2. Mail von I-tunes wurde sie wieder darauf hingewiesen, daß ihr KOnto nicht gedeckt sei und nun widerrum 15,- anstünden.

      Erst dann hat man sie per Post angeschrieben und ihr die Bankverbindung von I-Tunes mitgeteilt.

      Ich weis jetzt selber noch nicht, was ich mache...sicherlich geht doch ne Menge Zeit drauf...

      Meine Tochter ist übrigens 15 Jahre alt.

      Also nochmals Danke !
    • tp70stm schrieb:

      Hallo Zusammen,
      ersteinmal vielen Dank für die Erklärungen und Tipps !

      Ich denke, daß das Thema nicht so einfach ist.
      Sicherlich kann ich, um allen Ärger aus dem Wege zu gehen, die 30,- einfach zahlen.

      Mir geht es aber um das "Prinzip".

      Meiner Meinung nach dürfte es Minderjährigen nicht so einfach gemacht werden, einen Kauf über das
      Internet zu tätigen.
      Auch mit der Aufsichtspflicht ist es so ein Thema.
      Ich kann ja nicht rund um die Uhr hinter ihr stehen.....

      Im übrigen hatte sie ja auch vor das Geld zu bezahlen.
      Aufgrund aus Mangel von Erfahrung hatte sie aber 2 Tage nach dem Kauf ihr ganzes Geld (klingt mehr als es war..) vom Konto abgehoben.
      Sie wusste halt nicht, daß I-Tunes noch nicht abgebucht hatte.

      Sie wurde erst per Mail von I-Tunes darüber informiert, daß ihre Konto nicht gedeckt war und nun die besagten Rückbuchungskosten
      fällig werden.
      Nach der 2. Mail von I-tunes wurde sie wieder darauf hingewiesen, daß ihr KOnto nicht gedeckt sei und nun widerrum 15,- anstünden.

      Erst dann hat man sie per Post angeschrieben und ihr die Bankverbindung von I-Tunes mitgeteilt.

      Ich weis jetzt selber noch nicht, was ich mache...sicherlich geht doch ne Menge Zeit drauf...

      Meine Tochter ist übrigens 15 Jahre alt.

      Also nochmals Danke !
      Umso länger man wartet um so höher kommt das Inkasso Unternehmen ;)

      Lass dich doch bei der Verbraucherzentrale oder sonst irgendwo Beraten ( Am besten die sich mit Internetrecht gut auskennen )
      Gruß TouchFas
    • ich würde für meinen Teil mich direkt, Telefonisch an Appel wenden, die Sachlage erklären, und das ruhig und Sachlich, sollten die sich nicht darauf einlassen wurde ich mal mit einen Anwalt drohen, und Appel klar machen, das dies dann mit Sicherheit die letzten Einkäufe waren. Da so ein verhalten sicherlich nicht als besonders gute Werbung zu sehen ist wir das sich auch im Freundeskreis und auch darüber hinaus für Negative Gespräche über den Appel Store einbringen. :thumbdown:

      So etwas kann mal vorkommen ob bei einer 15 Jährigen und einem Volljährigen. Sollte mir so etwas passieren, würde ich das nicht so hinnehmen und meine MP3 wo anders kaufen, da gibt es auch andere Möglichkeiten.
    • Joker0961 schrieb:

      ich würde für meinen Teil mich direkt, Telefonisch an Appel wenden, die Sachlage erklären, und das ruhig und Sachlich, sollten die sich nicht darauf einlassen wurde ich mal mit einen Anwalt drohen, und Appel klar machen, das dies dann mit Sicherheit die letzten Einkäufe waren. Da so ein verhalten sicherlich nicht als besonders gute Werbung zu sehen ist wir das sich auch im Freundeskreis und auch darüber hinaus für Negative Gespräche über den Appel Store einbringen. :thumbdown:

      So etwas kann mal vorkommen ob bei einer 15 Jährigen und einem Volljährigen. Sollte mir so etwas passieren, würde ich das nicht so hinnehmen und meine MP3 wo anders kaufen, da gibt es auch andere Möglichkeiten.

      Sehe ich genauso!
    • Ja, ja der philwag! Alter iTunes-Hasser!
      Problem ist ja Folgendes: Nach deutschem Recht sind Minderjährige ab dem 7. Lebensjahr bedingt geschäftsfähig. Das regelt der sogenannte Taschengeldparagraph (§ 110 BGB). Demnach wäre das Mädel mit 15 schon für dieses geringfügige Geschäft verantwortlich (es ging ja denke ich um 1.98 Euro). Das heißt, dass Apple auf die Erfüllung des Kaufvertrags bestehen kann. Die 15 Euro Rückbuchungsgebühren sind dahingehend gerechtertigt, dass die Banken diese Gebühren dem Abbuchenden in Rechung stellen und dies nicht ungewöhnlich ist. Und die zweiten 15 Euro wären ja auch vermeidbar gewesen.
      Letztendlich muss ich zu diesem Fall sagen, dass sich hier ja nicht Apple falsch verhalten hat, sondern die Tochter, die ohne entsprechende Deckung bestellt hat. Einfach zu sagen, naja mit 15 kann die das ja nicht wissen abschätzen, damit macht man sich es aber etwas zu leicht. Wenn sie mit 15 wirklich so unmündig ist, sollte sie auch nicht unbeaufsichtigt im Internet surfen (man kann Computer, bzw. Internetzugänge auch Passwort verriegeln). Ich habe mit 15 übrigens schon gejobbt und Geld verdient, das nur mal so nebenbei.
      Definitiv kann es ja wohl nicht das Problem von Apple sein, auf die lieben Kleinen aufzupassen! Die Aufsichtspflicht obliegt ja immer noch den Eltern.

      Mein Tipp: mit der Brechstange würde ich hier gar nichts machen (wenn dann freundlich nach Kulanz fragen), weil das Recht eindeutig auf Seiten von Apple ist. Ich würde den Betrag wortlos berappen und den Schaden am Taschengeld abziehen. Dann lernt das Töchterchen auch noch was.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Hertzkasper ()

    • Hertzkasper schrieb:

      Ja, ja der philwag! Alter iTunes-Hasser!

      http://www.myvideo.de/watch/79580/wenn_man_keine_Ahnung_hat

      iTunes ist für sich genommen super, nur leider ist die Zusmmenarbeit ab dem touch bzw dem iPhone Mangelhaft.
      Mal ganz davon ab, dass ich noch nie mehr als 3€ Gebühr bezahlt habe, wenn mal eine Abbuchung nicht funktioniert hat und nicht 15...
    • Also ich kann mich mal an Zeiten erinnern, als ich die Buchhaltung für eine Firma geacht aeb (war noch DM-Zeiten), da hat es 18,- DM gekostet (11,- DM von der Fremdbank und 7,- DM von der eigenen oder umgekehrt). Ich denke mal, dass Apple auch noch Gebühren (Aufwandsentschädigung) im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten geltend macht (AGB).
      Ich würde mir da keine Hoffnungen machen, damit durchzukommen. Die werden die Gebühren eintreiben und jedes unsachgemäße Rumtaktieren macht die Sache nur noch teurer.
      Ich habe schon erlebt wie uneinsichtige Menschen an Bußgeldern von 5,- Euro fast ihre ganze Existenz aufs Spiel gesetzt haben.
      Glaubt mir Leute, die ziehen das durch.
      Keine Firma, die in solch einem Maße Handel treibt, kann sich erlauben, dass jemand mit so ner müden Nummer davonkommt. Egal, ob die Apple, Microsoft, Amazon, Neckermann oder sonstwie heißen. Dann können die den Laden gleich zumachen.
      Ich würde hier niemandem Hoffnung machen, mit irgendwechen klugen Sprüchen durchzukommen. Das ist extrem kontraproduktiv!

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von Hertzkasper ()

    • Du hattest ja u.a. geraten, mit dem Anwalt zu drohen. Und davon würde ich in diesem Falle abraten, da tp70stm gegen Apple rein rechtlich keine Handhabe hat. Bevor man solche Schritte einleitet, sollte man sich doch erstmal sehr genau über die Möglichkeiten informieren, die man hat, sonst kann der Schuss ganz schnell nach hinten losgehen. Und definitiv ist die Tochter im Rahmen des Taschengeldparagraphen bei einem Betrag von ca. 2 Euro geschäftsfähig und man kann sich hier mit einem Verweis auf die Minderjährigkeit nicht aus dem Kaufvertrag herauswinden. Zumal die 1,98 Euro ja schon bezahlt wurden und somit der Kaufvertrag von Seiten der Familie angenommen wurde.
      Abgesehen davon gehe ich mal davon aus, dass jeder seriöse Anwalt so einen Fall mit den Worten "Zahlen Sie lieber" ablehnen wird.

      Rein moralisch stellt sich auch hier die Frage: Wer hat unterm Strich den Ärger verursacht und sollte deswegen die Konsequenzen tragen?
    • selbes problem hier hab mir auch was gekauft gehabt (ich,15 und habe eingenes girokonto) hab mir bei C&B angemeldet (so ein dreck das iTunes kein paypal annimmt -.-) kauf mir was und naja hab vergessen vorher zu schauen was ich vorher drauf hatte dann kam nach ein paar tagen eine mahnung ich solle doch bezahlen ich denk mir WTF?! weil ich nen dauerauftrag von meinem daddy habe der wo das geld halt am 1en aufs konto kommt und ich mir am 31en was gekauft habe :whistling:
      dann hab ich im C&B acc aufeinmal gelesen das sie 15€ von mir wollen ne woche später kommt die nächste email naja ich denk mir was soll der kack denn nu denn das geld müsste ja sicherlich schon lange da sein und dann schau ich und seh die wollen nochmal 15€ bin dann einfach zur sparkasse hab 20€ eingezahlt und hab es einfach überweisen lassen die 30€ gehen mir jetzt sowasvon am a**** vorbei hauptsache es is bezahlt ich weiß dumme einstellung was sachen geld und vermögen angeht aber eins hab ich gelernt schau immer erst aufs konto bevor du was kaufst x]
    • Was ich wirklich albern finde, ist das Gebahren der Banken mittlerweile. Ich kann mich noch erinnern, dass die einen angerufen haben, wenn' s mal eng wurde und bevor die eine Abbuchung abgewiesen haben. Oder die wußten dann halt, dass da regelmäßig was drauf kommt und haben's einfach durchgehen lassen und dann halt für die 1-2 Tage Zinsen kassiert. Mittlerweile wird aber alles nur noch nach Schema F abgearbeitet. Gerade bei so Knicker-Beträgen von knapp 2 Euro finde ich das schon recht serviceunfreundlich. Kommt wohl auch daher, dass aus Kostengründen größtenteils nur noch Maschinen den Kram bearbeiten.
    • Naja die Banken verdienen daran genauso wie Apple und wenn du Apple hier so in Schutz nimmst solltest du hier nicht über die Banken herziehen.
      @Ch4in
      Ich würde dir empfehlen alles über iTunes Guthaben Karten zu machen.
      Dies hat 2 Vorteile:
      -Du kannst per Paypal zahlen bei Ebay käufen.
      -Du sparst auf die Dauer jede Menge, da die Karten bei Ebay grundsätzlich weniger kosten, als die Guthaben bieten.
      Ich persönlich kaufe sogar alles aus dem amerikanischen iTunes mit Guthabenarten.
      Damit spart man gut und gerne mal 50%.
    • Naja, ich ging halt einfach mal von dem Irrglauben aus, dass ich zu meiner Hausbank ein anderes Verhältnis habe als zu einem internationalen Medienkonzern. Und soweit ich das mitgekriegt habe, ist ja Click & Buy hier eher für die Gebühren zuständig als Apple, deswegen mus ich die gar nicht in Schutz nehmen.
      Aber die Prepaid-Lösung klingt wirklich, zumindest für Jugendliche, vernünftig! Wusste auch bis zu dem Beitrag von cH4iN gar nicht, dass man unter 16 schon ein Girokonto haben kann.