Über Jailbreak schreiben?

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  • Über Jailbreak schreiben?

    Hallo Foris,

    ich wußte nicht wohin sonst mit dem Thread daher mal off Topic :)

    Meine Frage:

    Darf man in Deutschland über den Jailbreak schreiben? Darf man ein tutorial veröffentlichen
    wie man den Jailbreak anwendet etc.?
    Ist man damit Abmahnfähig?
    Das ganze auf deutschen Seiten die auch in Deutschland gehostet werden.
    Über das Unlocken sollte man sowas lieber nicht machen, das ist nun mal illegal, aber wie
    ist das mit dem Jailbreak? Ich persönlich wäre ja der Meinung das es nicht illegal ist?

    Hat da jemand etwas mehr Ahnung von als ich? (Ja ich bin mir im klaren darüber das dies hier keine Rechtsberatung ist)
    Bitte keine "ich weiß es nicht aber ich würds nicht machen" weil euch langweilig ist, solche Antworten nützen mir nichts :)

    Vielen Dank schon mal im vorraus.

    LG
    Ingo
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  • Mit dieser Frage beschäftige ich mich schon seit dem ersten Jailbreak.
    Ich hab gehofft mit der Einführung des App-Stores nimmt die Populariät des Jailbreaks ab, dem war leider nicht so.

    Ich muss leider antworten: Ich weiss es nicht!

    Jedoch steht in den Vertragsbedingungen deutlich, dass es nicht gestattet ist die Firmware zu verändern, von Apple kommt aber nur: "Ein Jailbreak vernichtet jeglichen Garantieanspruch" was ja auch Sinn macht, da so ganz schnell Schadcode auf dein Phone kommen kann. Ich denke es ist eine Grauzone. Rechtlich stellt es wohl einen Vertragsbruch dar, aber ob das geahndet wird?
    Alles was man zu diesem Thema findet, bezieht sich auf Amerikanische Rechtssprechung.

    Bin gespannt ob hier mehr dazu kommt.
  • Hallo trialelmi,

    das klingt schon mal interessant, allerdings bin ich der Meinung das man, wenn man die Firmware auf dem iPhone/iPod ändert man nur
    gegen die EULA von Apple verstößt. Das Unlocken ist illegal, keine Frage, aber das ändern der Firmware ist meines Wissens nach nur
    ein Verstoß gegen die EULA nicht mehr.

    Aber wie gesagt, darüber bin ich mir halt nicht sicher.
    Die meisten Anleitungen zu dem Thema im Netz sind meistens keine deutschen, zumindestens habe ich da kaum welche gefunden.

    Und ja, genau, PPC Blog ;) Danke :)

    @ Felix - Danke... bin auch gespannt ob wir da ein bischen licht in das dunkel bekommen.
    Edit:
    Richtig @ Felix - einen Vetragsbruch, in diesem Fall die Eula. Die meines Wissens nach aber nicht verfolgt wird da zu müssig.
    Außerdem stelle ich ja keine Programme zu Download bereit sonder schreibe nur wie die theoretisch funktioniert.
    Das ist ja das selbe Spiel wie mit den Rapidshare links. Solange du keine Files selbst hostet kann dir da keiner was.
    Aber das geht dann in einen zu sehr illegalen Bereich und wir kommen da vom Thema ab, mal schauen vielleicht hat da einer mehr Ahnung.
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    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ingope ()

  • Das mit den Rapidshare Files ist so nicht ganz richtig.
    Es ist nur "legal", wenn du nichts selbst hostest und nicht DIREKT darauf verlinkst.
    D.h. wenn du einen Linkdienst, wie relink oder anonymus dazwischen schaltest bist du schon ausm Schneider.
    Das hat TPB leider nicht gemacht.

    greez Web
    www.keepaway.org


    [img]http://keepaway.org/wp-content/themes/deep-blue/img/music/musik1.jpg[/img]
  • Felix schrieb:

    Naja da hat das Pirate-Bay Urteil jetzt anderes gezeigt.


    Naja das ist aber wieder eine andere Baustelle. Pirate Bay ging mehr in den P2P Bereich (teilweise), da gehts dann wieder in den "Upload" Bereich und der ist
    nun mal höchst illegal.

    Ich bin mir über folgendes relativ sicher:

    Ein Unlock ist illegal und verstößt auch gegen die T-Mobile Verträge, richtig.
    Ein Jailbreak dürfte theoretisch nur gegen die Eula verstoßen. (hier halt nicht 100% sicher)
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  • Das stimmt wohl.
    Ich habe nun mal die Frage an einen Bekannten (Anwalt)
    weitergegeben.
    Mir würde die Aussage reichen das ein Jailbreak
    nur gegen Apples Eula verstößt.
    Damit wäre der Fall für mich so gut wie gegessen
    da die Möglichkeit das Apple mich wegen sowas belangt
    gleich Null ist.
    Ich habe etwas ähnliches mit MS durch.
    Dazu möchte ich aber öffentlich nichts sagen.
    Wer da mehr Wissen will - gerne per PN.
    Hat auch mit der PPC Seite zu tun.
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  • Kurzes Update:

    Besagter Anwalt hat alle Daten zu dem Thema und liest sich nun ein, eine Antwort wird ein paar Tage dauern.
    Er weißt aber gleich daraufhin das seine Antwort nur eine Info ist und kein Freibrief.

    LG
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  • Bedenken mußt Du vielleicht noch folgendes: Wenn Du darüber schreibst tust Du es ja noch nicht, bzw. tust es auch für keinen anderen! Und da es wohl wirklich eine Grauzone ist und nicht verfolgt wird dürfte es auch keinen Rechtsspruch zu "Beihilfe zum Jailbreak" geben!

    Sonst hätten auch schon viele deutsche Seiten ein Problem gehabt, inkl. dem Forum hier denke ich!

    Gruß

    TUllm
    "peace to the brothers who had the nerve . . . to die in action in the war of words"
    by HiJack / taken from the album "The Horns Of Jericho"
  • Hallo tullm,

    richtig, das sehe ich ja ähnlich. Alleine das Schreiben/Diskutieren über etwas ist im seltesten Fall illegal.
    Das würde in diesem Fall auf z.B. einen Zeitungsbericht zu treffen in dem erwähnt wird das es den Jailbreak gibt und was er alles kann/freischaltet.
    Allerdings ein Tutorial bzw. eine Anleitung ist ja schon eine Hilfestellung zu einem Vertragsbruch.
    Daher lieber zweimal zuviel gefragt als einmal Abgemahnt *gg*

    Bin sehr gespannt was der Anwalt zu dem Thema sagt.
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  • TouchNick schrieb:

    Sagen wir mal so: wenn es wirklich illegal wäre, dann hätte youtube ein groses Problemchen.

    Nicht wirklich :) Jeder Uploader ist selbst für den Inhalt seiner Videos Verantwortlich, und du verpflichtest dich bei Eintritt keinen illegalen bla bla bla
    Inhalte hochzuladen, YouTube ist da fein raus.
    YouTube muss solche Inhalte löschen, aber erst wenn es bekannt wurde (sprich gemeldet wurde) das es nicht legal ist.
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  • kletterida schrieb:

    Es gibt sogar Zeitungen die den Jailbreak nutzen



    In Deutschland? (Sehe nur das du aus Luxemburg bist)
    Und was heißt nutzen? Es wird dort Berichtet wie man den Jailbreak anwendet/installiert?
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  • Die Zeitschrift heißt "iPhoneWelt" und kommt aus Deutschland. Sie schreiben über Apps wie zb. xGPS, Veency oder PDA-Net, die einen Jailbreak voraussetzen. Und neben den Artikeln steht dann das man sein Gerät "freischalten" muss und verweisen auf ihre Homepage (link). In der Zeitung selbst erklären sie also nicht wie man den Jailbreak anwendet.


    kletterida
    iPhone 3GS (32GB) 3.1.2 :D
  • So Rückmeldung vom Anwalt.

    Wie Felix schon sagte es gibt zur Zeit keinen Präzedenzfallauf den man sich berufen könnte. In den juristischen Fachzeitschriften gibt es massig Rechtsstreitigkeiten Apple betreffend zum Thema
    iPhone aber diese Beziehen sich alle auf Providerstreitigkeiten (T-Mobile, Vodevone etc.) und anderes aber nichts zum Thema Softwareänderungen (Jailbreak und co.)

    Der Anwalt hat jedem der über sowas öffentlich Schreiben möchte empfohlen sehr oft die eigene Meinung einzubringen bzw. oft zu schreiben "meiner Meinung nach usw. damit könne man
    sich im Falle eines Falle auf die Verbreitung der eigenen Meinung berufen. Natürlich auch keine Daten zum Download zur Verfügung stellen sondern auf andere Seiten verweisen.

    Es sieht so aus als wenn der Jailbreak, wie schon vermutet, nur eine reine Verletzung des Softwarevertrages (EULA) ist, den jeder von uns mit Inbetriebnahme des iPhones/iPod Touch angenommen hat.
    Somit hat man im schlimmsten Fall "nur" Apple am Hals die einer Verfolgung von Einzelpersonen in so einem Fall wohl wenig Interesse haben. Beim Unlock des iPhone sieht es da schon ganz anders aus,
    da verstößt man auch noch gegen den Vetrag mit T-Mobile.


    Noch ein Zitat von Prof. Dr. Gero Himmelsbach, einem Anwalt aus Müchen zu dem Thema Jailbreak des iPhone/iPod Touch:

    Software-Lücken ausnutzen:
    Anders sieht es aus, wenn man Schlupflöcher in der Software nutzt, ohne in diese einzugreifen. Das lässt sich auch durch AGB nicht verbieten. Denn hier erfolgt keine Manipulation der Software. Urheberrechtliche Regelungen greifen deshalb nicht. Wer auf diesem Wege sein Gerät z.B. für weitere Anwendungen öffnet, kann rechtlich nicht belangt werden.
    LG
    Ingo
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