Frage bezüglich iPod einkassiert

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  • @ web
    stimmt von der theorie her. wenn du beim bäcker schieße baust fliegst du vor die tür und bekommst keine frischen brötchen. beim lehrer ist das schon problematischer du machst mist fliegst vor die tür(bei meinem lehrer muss dann immer die türklinke festhalten) und bekommst einen eintrag. demzufolge hat der lehrer mehr rechte da er mit hilfe des schülerheftes über dich bestimmen kann.
    iPod Touch 3G 32GB FW: 4.0
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  • Innos97 schrieb:

    @ web
    stimmt von der theorie her. wenn du beim bäcker schieße baust fliegst du vor die tür und bekommst keine frischen brötchen. beim lehrer ist das schon problematischer du machst mist fliegst vor die tür(bei meinem lehrer muss dann immer die türklinke festhalten) und bekommst einen eintrag. demzufolge hat der lehrer mehr rechte da er mit hilfe des schülerheftes über dich bestimmen kann.

    Ich glaube es wäre ein einschneidenderes Erlebnis in meinem Leben wenn mir mein Bäcker keine Brötchen mehr verkaufen würde, als wenn ich einen Eintrag ins Klassenbuch kriegen würde :P
    (Bin ja schon aus der Schule raus, aber die 11. Klasse war gerade zu gespickt von Klassenbucheintragen mit meinem Namen^^')

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  • Cedric schrieb:

    Und wenn die Eltern mit dem Lehrer der gleichen Meinung sind, sieht es schlecht für Dich und Deinen iPod aus...

    Stimmt nicht ganz, denn der ipod muß an die Eltern übergeben werden, wenn sie die Erziehungsberechtigten sind.
    Der Lehrer darf den nicht behalten...

    Um mal das Wort Diebstahl hier aus dem Thread zu erklären....

    Das ist der Gesetzestext....

    § 242 StGB
    Diebstahl

    (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.


    Hier liegt KEIN Diebstahl/KANN KEIN Diebstahl vorliegen, weil die Zueignungsabsicht des Lehrers fehlt.
    Vorliegende Tatbestände sind:
    -fremd
    -beweglich
    -Zueignungsabsicht
    Alle drei Punkte MÜSSERn erfüllt sein....
    Er hat den ipod ja nicht an sich genommen, um ihn für sich zu behalten, sondern aus erzieherischen Gründen, über deren Dauer man sich unterhalten MUSS....
    Bitte Beachten:
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  • Beweglich? heisst das wenn etwas fest auf dem boden steht und jemand es mir klaut ist es nicht strafbar?
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  • Innos97 schrieb:

    Beweglich? heisst das wenn etwas fest auf dem boden steht und jemand es mir klaut ist es nicht strafbar?

    Wie soll das denn gehen?
    Nur weil es festgeschraubt ist, ist es ja nicht vor der Wegnahme gesichert, wenn man es mit Werkzeug "lösen" kann....
    Wenn es "geklaut" werden kann, so wie Du es hier beschreibst, ist es beweglich oder siehst Du das anders?

    Beispiel:
    Ein Schild, welches mit dem Boden verschraubt ist, kann entwendet werden, wenn man die Schrauben löst.
    Bitte Beachten:
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  • itouchnewbie schrieb:

    ...dann ist es eine Unterschlagung. Das ist auch nicht besser.
    Schon schlimm wenn ein Lehrer sich nicht anders zu helfen weiß.

    Ist auch keine Unterschlagung §246 StGB

    Tatbestände sind hier:
    -fremd
    -beweglich
    -Rechtswidrig

    ...und wie Du an den Postings vorher geshen hast, gibt es in der Regel Schulverordnungen, die einem Lehrer das "Wegnehmen" im nötigen Zeitrahmen erlauben...
    Bitte Beachten:
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  • vllt. bin ich jetzt auch einfach ganz durcheinander. ich habe das jetzt so verstanden damit ein diebstahl entsteht müssen laut gesetzt diese 3 kriterien erfüllt werden:
    -fremd
    -beweglich
    -zueigungs absicht

    jetzt verstehe ich den punkt beweglich nicht.
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  • itouchnewbie schrieb:

    ...dann ist es eine Unterschlagung. Das ist auch nicht besser.
    Was ist eine Unterschlagung? Wenn er im Unterricht den iPod einkassiert?
    Käse...


    itouchnewbie schrieb:

    Schon schlimm wenn ein Lehrer sich nicht anders zu helfen weiß.
    Naja... wenn ich mir die heutige Jugend ansehe und auf die Aufforderung "leg bitte das Teil weg"
    Ein "Leck mich, alter" kommt wäre ich eher für die Einführung ganz anderer Methoden.
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    können damit schon beantwortet werden.
  • @hubremen: Ich verstehe deinen Einwurf und will auch niemandem etwas böswilliges unterstellen, aber weist du denn, ob der Lehrere es aus erzieherischen Gründen heraus getan hat.
    Es könnte auch ein "Wow, so ein toll wollt ich schon immer haben, ich nehms ihm nun ab weil er damit im Unterricht spielt und gebs ihm nie wieder zurück."-Gedankengang gewesen sein.

    Wir wissen doch alle was für kranke und psychopathische Menschen heutzutage rumlaufen.
    Ich erinnere an den belgischen Lehrer der ein Serienmörder sein soll :P

    Ja ich weiß, alles doof und so.
    Ich wollte es lediglich mal in den Raum (Thread) werfen, außerdem brauch ich doch einen Grund mich vom lernen abzuhalten :S

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  • hubremen schrieb:

    itouchnewbie schrieb:

    ...dann ist es eine Unterschlagung. Das ist auch nicht besser.
    Schon schlimm wenn ein Lehrer sich nicht anders zu helfen weiß.

    Ist auch keine Unterschlagung §246 StGB

    Tatbestände sind hier:
    -fremd
    -beweglich
    -Rechtswidrig

    ...und wie Du an den Postings vorher geshen hast, gibt es in der Regel Schulverordnungen, die einem Lehrer das "Wegnehmen" im nötigen Zeitrahmen erlauben...

    Ja, habe ich. Aber nicht bis Weihnachten, oder sonst wie lange. Mit dieser Absicht hat er eindeutig auch gegen das Schulrecht verstoßen und somit sich der Unterschlagung strafbar gemacht, da auch die Absicht schon strafbar ist.
    Hätte er ihn nur weggenommen, wäre es o.k. gewesen. Er sagte aber bis Weihnachten - und dann ist es eine Unterschlagung.
  • Web schrieb:

    @hubremen: Ich verstehe deinen Einwurf und will auch niemandem etwas böswilliges unterstellen, aber weist du denn, ob der Lehrere es aus erzieherischen Gründen heraus getan hat.
    Es könnte auch ein "Wow, so ein toll wollt ich schon immer haben, ich nehms ihm nun ab weil er damit im Unterricht spielt und gebs ihm nie wieder zurück."-Gedankengang gewesen sein.

    Alles möglich und muß/wird im Einzelfall sicher zu klären sein...
    Allerdings ist es bei solchen Sachverhalten i.d.R. so, wie ich es oben geschildert habe....
    Dein Beispiel entbehrt dem täglichen Leben, weil er, wenn er den ipod in Zueigungsabsicht "genommen" hätte, seinen Lehrerberuf an den Nagel hängen könnte, bei der Vielzahl von Zeugen....;)

    Wir wissen doch alle was für kranke und psychopathische Menschen heutzutage rumlaufen.
    Ich erinnere an den belgischen Lehrer der ein Serienmörder sein soll :P

    So etwas gibt es, hat aber mit diesem Beispiel hier nicht zu tun....

    außerdem brauch ich doch einen Grund mich vom lernen abzuhalten :S

    greez Web

    Das ist ein Grund....;)
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  • Hallo!

    Was mich mal interessiert: Warum hat der Lehrer den iPod einkassiert? Da muss es doch eine Begründung geben.

    Von einem mir befreundeten Lehrer weiß ich, dass er in fast jeder Unterrichtsstunde mehrere Handy's für die Dauer des Unterrichtes einkassieren muss, weil sonst kein Unterricht mehr möglich ist. Da gibt es ja so viele lebenswichtige Telefonate und SMS... Aber mit einem Ipod dürfte diese Begründung flach fallen.
    Bitte lest vor dem Posten noch einmal durch, was Ihr da verzapft habt! Würdet Ihr das selber verstehen?

    Bitte nehmt einigen Forenmitgliedern die Tastatur weg! Einen Stotterer lässt man auch nicht an ein Mikrophon um ihn die Nachrichten sprechen zu lassen!
  • itouchnewbie schrieb:


    Ja, habe ich. Aber nicht bis Weihnachten, oder sonst wie lange.

    Drum habe ich ja im zeitlichen Rahmen auch fett geschrieben...;)
    Die Ankündigung in diesem Fall vom Lehrer ist deutlich überzogen...

    Mit dieser Absicht hat er eindeutig auch gegen das Schulrecht verstoßen

    Welches wir hier im Einzelfall dieser Schule nicht kennen, oder?
    und somit sich der Unterschlagung strafbar gemacht, da auch die Absicht schon strafbar ist.

    Glaube mir, Du bist auf dem Holzweg....
    Hier in diesem Thread wurden auch schon Beipiele genannt, in denen Gegenstände eine Woche lang weggenommen wurden.
    Nach meiner Rechtsauffassung und den einschlägigen Kommentaren ist das überzogen...bis Weihnachten ist absolut überzogen...

    Bei allem, was hier vorgefallen ist....
    Die Maßnahme des Wegnehmens ist sicher o.k. und es wird kein Straftatbestand erfüllt, aber der angekündigte Zeitrahmen ist zu lang.

    @Wintertyp
    DANKE....;)
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  • @wintertyp
    glaub manchmal ist es göttlich schnel eine runde doodle jump zu zocken wenn unser ethik lehrer uns einen vortrag über das judentum hält

    @hubremen
    theoretisch ist doch alles beweglich oder?
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  • Innos97 schrieb:

    glaub manchmal ist es göttlich schnel eine runde doodle jump zu zocken wenn unser ethik lehrer uns einen vortrag über das judentum hält
    Erstens ist das respektlos deinem Lehrer gegenüber und zweitens möcht ich später nicht mal deine Arbeitslosengelder bezahlen, wenn du unterqualifiziert bist. Die Schule ist zum Lernen da!